Das Betriebsverfassungsrecht gibt Ihnen als Betriebsrat eine Vielzahl von Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten an die Hand. Die Rechte der Betriebsräte in den sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sind jedoch sehr unterschiedlich.
Aus meiner Erfahrung kommt es zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in folgenden Bereichen häufig zu Konflikten bezüglich:

Mitbestimmungsrechte

  • Ordnung des Betriebes
  • Arbeitszeit und Urlaub
  • Betriebliche Lohngestaltung

Personelle Einzelmaßnahmen

  • Einstellung, Eingruppierung und Versetzung
  • Zustimmungsverweigerung
  • Widerspruch bei Kündigung

Umstrukturierungsmaßnahmen

  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Betriebsübergang und Umwandlung
  • Outsourcing

Seit 1992 vertrete ich Betriebsräte bundesweit im Rahmen arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren oder als Beisitzerin in der Einigungsstelle. Ich berate und unterstütze Sie bei der Frage, welche Rechte Sie als Betriebsrat geltend machen können und wie Sie diese strategisch am besten durchsetzen. Bei der Beratung, ob und welches Verfahren durchgeführt werden soll, stehen für mich die Erfolgsaussichten des Einzelfalles und die Effektivität des Verfahrens bei der Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte im Vordergrund.
Meine Beauftragung bedarf immer eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses.

Bei Fragen hierzu bin ich gerne behilflich.