Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat werden im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht geklärt. Dabei kann es um Ansprüche des Betriebsrats auf Übernahme von Kosten und Sachmittel, der Frage der Mitbestimmung und Mitwirkung, aber auch um grobe Verstöße des Arbeitgebers gegen das Betriebsverfassungsgesetz gehen.

Andererseits kann auch der Arbeitgeber gegen den Betriebsrat vorgehen, z. B. um sich bei personellen Einzelmaßnahmen die Zustimmung des Betriebsrats ersetzen zu lassen.

Meine Aufgabe besteht darin, den Sachverhalt, der dem Streit zugrunde liegt, auch für einen Außenstehenden – den Richter – nachvollziehbar darzulegen.

In der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht vertrete ich die Interessen des Betriebsrats unter Abwägung der Erfolgsaussichten.

Nach Abschluss des Rechtsstreits unterstütze ich Sie bei der Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung oder des zwischen den Parteien gefundenen Vergleichs.