Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungs- und Entscheidungsstelle, die bei Bedarf angerufen werden kann. Sie besteht aus einem Einigungsstellenvorsitzenden und den Beisitzern der Arbeitgeber- und Betriebsratsseite. Bei diesem Instrument der Konfliktlösung kommt es darauf an, den Arbeitgeber und vor allem den Einigungsstellenvorsitzenden durch gute Argumente zu überzeugen. Diese sollten auf Daten und Fakten aus dem Betrieb beruhen.
Meine Aufgabe ist es, die vom Gremium entsandten Beisitzer auf die Verhandlung in der Einigungsstelle vorzubereiten und die entsprechenden Argumente, Zahlen, Daten und Fakten zu sammeln sowie mögliche Argumente des Arbeitgebers zu entkräften.
Sollten Sie einen Konflikt in der Einigungsstelle klären lassen wollen, so sind dafür einige Beschlüsse erforderlich. Bei diesen formellen Voraussetzungen sowie der Vorbereitung der Verhandlung und deren Durchführung in der Einigungsstelle unterstütze ich Sie gerne.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten der Einigungsstelle zu tragen. Mein Honorar richtet sich nach dem Honorar des Einigungsstellenvorsitzenden.