Seminarinhalte

Häufig gibt es in Betrieben zwar einen Betriebsrat, aber keine Schwerbehindertenvertretung. Deshalb sind grundlegende Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts auch für Betriebsräte für ihre tägliche Arbeit wichtig, um schwerbehinderte oder von Schwerbehinderung bedrohte Mitarbeiter effektiv unterstützen zu können.
Aber auch wenn es eine Schwerbehindertenvertretung gibt, sollte ein Betriebsrat die nötigen Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht haben. Diese Kenntnisse sind zum einen erforderlich, um zu erkennen, ob nicht auch zusätzliche Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung für den Mitarbeiter sinnvoll sein kann. Darüber hinaus verbessern Grundkenntnisse im Schwerbehindertenrecht die Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung. So können sich diese Gremien gegenseitig unterstützen.

Die Themen

  • Behinderung, Schwerbehinderung und Gleichstellung
  • Amtszeit und Wahl der SBV
  • Rechte und Pflichten der SBV
  • Aufgaben der SBV bei Einstellungen und Kündigungen
  • Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung und Prävention
  • Die Inklusionsvereinbarung
  • Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung
  • Besondere Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer
  • Rehabilitationsträger, Integrationsfachdienst und Integrationsamt

Seminardauer und -kosten

Die Kosten dieser eintägigen Schulung richtet sich nach Teilnehmerzahl und Veranstaltungsort.